Berlin, 5. August 2011. Jeder, der in Deutschland Markt- und Sozialforschung betreibt oder in Auftrag gibt, ist den Berufsgrundsätzen und Standesregeln der deutschen Markt- und Sozialforschung verpflichtet. Um diese Standesregeln durchzusetzen und Verstöße gegen deren Einhaltung zu sanktionieren, gründeten die deutschen Verbände der Markt- und Sozialforschung 2001 den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. An ihn können sich Marktforschungsinstitute und Befragte wenden, wenn sie einen Regelverstoß zu erkennen glauben. Als Sanktionen erteilt der Rat öffentliche Rügen oder, als mildere Maßnahme, Ermahnungen. In seinem zehnjährigen Bestehen erreichten den Rat insgesamt 63 Beschwerden, bei 20 Beschwerden folgte eine öffentliche Rüge, bei 12 Beschwerden wurde mit einer Ermahnung reagiert.

Die in einem internationalen Kodex (ICC/ESOMAR International Code on Market and Social Research) festgelegten Standesregeln gelten weltweit als berufsethische und berufsständische Grundlagen für die Markt- und Sozialforschung. Die dem Kodex vorangestellte Deutsche Erklärung beinhaltet nationale Bestimmungen zum Datenschutzrecht und weist besonders auf die Einhaltung der Wissenschaftlichkeit der Vorgehensweise, das Anonymisierungsgebot sowie die strikte Abgrenzung zu forschungsfremden Tätigkeiten wie Werbung und Verkauf hin. Für einzelne Forschungsbereiche und Forschungstechniken gibt es in Deutschland gesonderte Richtlinien und Qualitätsstandards. Dazu gehören beispielsweise Richtlinien zur Befragung von bestimmten Zielgruppen, wie Minderjährige oder Ärzte. Auch für die einzelnen Erhebungsarten (Telefon, Online, Gruppendiskussionen, Mystery Research) wurden eigene Richtlinien festgelegt. Hierüber soll vor allem das Verhalten gegenüber den Befragten sowie der korrekte Umgang mit ihren Informationen und Daten definiert werden. Befragte, Auftraggeber, aber auch Wettbewerber können sich an den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wenden, wenn sie glauben, eine Verletzung der Standesregeln der Markt- und Sozialforschung entdeckt zu haben bei Markt- und Sozialforschern, Markt- und Sozialforschungsinstituten oder Forschungseinrichtungen, die sich mit Markt- und Sozialforschung befassen.

Die DGOF ist Mitglied des Rates.

Weitere Informationen über den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung unter www.rat-marktforschung.de.

10 Jahre Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. – Selbstregulierung der Branche