Mit der Überarbeitung der Richtlinie für Untersuchungen in den und unter Einsatz der Sozialen Medien – auch „Soziale Medien-Richtlinie“ genannt – wurde eine weitere Richtlinie an die aktuellen Entwicklungen der Branche und deren Digitalisierung sowie an geänderte Datenschutzbestimmungen angepasst.

Die „Soziale Medien-Richtlinie“ ist seit 2014 fester Bestandteil des Systems der Selbstregulierung der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland. Sie ist genau wie die anderen Richtlinien stets in Verbindung mit dem „ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und Datenanalytik“ und der ihm vorangestellten „Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ sowie den verschiedenen Richtlinien der Verbände der Markt- und Sozialforschung in Deutschland anzuwenden.

Soziale Medien im Sinne dieser Richtlinie sind Plattformen, die die Nutzerinnen und Nutzer über digitale Kanäle in der gegenseitigen Kommunikation und im interaktiven Austausch von Informationen und Medieninhalten nutzen. Dies sind insbesondere Blogs, Foren, Communities und soziale Netzwerke. Bei der Überarbeitung der Richtlinie wurden neben notwendigen datenschutzrechtlichen Anpassungen insbesondere Konkretisierungen zu offenen und geschlossenen Bereichen von sozialen Medien und zu Qualitätskriterien vorgenommen. Darüber hinaus wurde der Abschnitt Urheber-, Verwertungs- und Markenrechte an die aktuellen rechtlichen Entwicklungen angepasst.

Vielen Dank allen Beteiligten für ihren engagierten und fachkundigen Einsatz bei der Überarbeitung dieser Richtlinie.

Die aktuellen Branchen-Richtlinien finden Sie auf den Seiten der Verbände:
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.,
Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e. V. (ASI),
BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V.,
Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung – DGOF e. V.

ADM, ASI, BVM und DGOF veröffentlichen überarbeitete „Soziale Medien-Richtlinie“