BERLIN, 24. Mai 2022 – Mit der Überarbeitung der Richtlinie für den Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung wurde eine weitere Richtlinie an die aktuellen Entwicklungen der Branche angepasst und in Hinblick auf Datenschutzbestimmungen konkretisiert.
Die „Richtlinie für Einsatz von Mystery Research in der Markt- und Sozialforschung“ ist seit 1995 fester Bestandteil des Systems der Selbstregulierung der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in Deutschland. Sie ist genau wie die anderen Richtlinien stets in Verbindung mit dem „ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung und Datenanalytik“ und der ihm vorangestellten „Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ sowie den weiteren Richtlinien der Verbände der Markt- und Sozialforschung in Deutschland anzuwenden.
Unter Mystery Research im Sinne dieser Richtlinie sind Messverfahren zu verstehen, mit denen das unbefangene Verhalten von Personen in bestimmten Situationen untersucht wird. Bei der Überarbeitung der Richtlinie wurden neben notwendigen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Anpassungen u. a. auch Änderungen im Kapitel Anonymisierung sowie bei den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer*innen- und Personalvertretung vorgenommen. In der Richtlinie werden Mystery Research innerhalb und außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftraggebers berücksichtigt.
Vielen Dank allen Beteiligten für ihren engagierten und fachkundigen Einsatz bei der Überarbeitung dieser
Richtlinie.
Die aktuellen Branchen-Richtlinien finden Sie auf den Seiten der Verbände:
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.
Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e. V. (ASI)
BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V.
Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung – DGOF e. V.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Bettina Klumpe, Geschäftsführerin ADM e. V.
T +49 (0) 30-206 16 38-0
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