Esomar, Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft , ein Meilenstein für digitale Inklusion in der EU. Ziel ist es, digitale Produkte wie Ticketautomaten, E-Reader, Banking-Apps und auch Forschungsplattformen für alle Menschen zugänglich zu machen. Für bereits bestehende Produkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030.

Was bedeutet das für die Forschung?

Plattformen, auf denen Teilnehmer:innen persönliche Daten verwalten und sich einloggen müssen künftig barrierefrei gestaltet sein – z. B. durch Screenreader-Kompatibilität, Tastaturnavigation oder ausreichend Farbkontrast gemäß WCAG-Standards. Auch wenn Drittanbieter involviert sind, liegt die Verantwortung mit beim Auftraggeber – Verträge sollten klare Anforderungen enthalten.

Fazit: Der EAA ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Chance auf inklusivere Forschung, bessere Datenqualität und mehr Vertrauen

Der gesamte Artikel von Jules van Vlokhoven lesen Sie hier.

Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz und was es für die Forschung bedeutet