Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. am 18. April 2018 wurde beschlossen, den Kreis der Beschwerdeberechtigten zu erweitern.
Neben Befragten, Kunden und Wettbewerbern sind ab sofort auch andere unmittelbar Betroffene beschwerdeberechtigt. „Dies können z. B. Interviewer sein, die den Auftrag erhalten, zu betrügen oder auch Personen oder Institutionen, die durch eine fehlerhafte Marktforschung angegriffen werden“ erläutert der Vorsitzende des Rates Prof. Dr. Raimund Wildner.
Auf der Versammlung wurde nochmals festgestellt, dass der Rat bei Verdachtsfällen zu selten eingeschaltet wird. „Wenn pro Jahr nur eine einstellige oder niedrige zweistellige Zahl an Beschwerden eingereicht wird, dann ist der Einfluss des Rates zur Durchsetzung der Berufs- und Standesgrundsätze naturgemäß nur begrenzt“, so Wildner. Ziel müsse daher sein, dass deutlich mehr Fälle beim Rat angezeigt werden als bisher.
Um dies zu erreichen, soll u. a. die die Bekanntheit des Rates durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gesteigert werden. Dabei muss auch deutlich werden, dass der Rat mit seinen mehrstufigen Sanktionsmöglichkeiten – vom Hinweis über die Missbilligung bis zur veröffentlichten Rüge – ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Durchsetzung der Standesregeln zur Verfügung hat.
Weitere Informationen:
zum Rat: www.rat-marktforschung.de
zur Beschwerdeordnung: www.rat-marktforschung.de/index.php?id=beschwerdeordnung

Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung erweitert Kreis der Beschwerdeberechtigten