PRESSEMELDUNG

Beschwerdebilanz 2024

Berlin, 16.05.2025: In 2024 bearbeitete der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung 13 Beschwerden – deutlich mehr als im Vorjahr. Eine der Beschwerden führte zu einer veröffentlichten Rüge, eine weitere zu einer anonym veröffentlichten Missbilligung. Mit der Prüfung von Beschwerden und der konsequenten Sanktionierung von Verstößen setzt sich der Rat als unabhängige Institution der Selbstregulierung für Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung ein. Grundlage seiner Entscheidungen ist ein umfassendes, verbindliches Regelwerk – die Berufsgrundsätze der deutschen Markt- und Sozialforschung.

Im letzten Jahr befassten sich die beiden Beschwerdekammern des Rates mit 13 Beschwerdefällen. In einem Beschwerdefall sprach der Rat eine Rüge gegen Styx Research, Frankreich, aus. Anlass war die Verschleierung der Identität des Auftraggebersiner Online-Umfrage sowie die Verweigerung einer Auskunft darüber, wie die E-Mail-Adresse des Beschwerdeführers erlangt wurde und welchen Hintergrund die Umfrage hatte. Dieses Verhalten ist geeignet, erhebliches Misstrauen in solche oder ähnliche Umfrageeinladungen zu erzeugen und dem Ansehen der Markt- und Sozialforschung insgesamt zu schaden. Darüber hinaus erteilte der Rat erstmalig eine öffentliche Missbilligung, bei der jedoch die beschwerte Partei anonym blieb. Gegenstand war der nicht faire Umgang eines Panelanbieters gegenüber der von Sperrung betroffenen Panelteilnehmerin und die rückwirkende Einbehaltung ihres gesamten Guthabens. Durch die Veröffentlichung sollte ein fairer Umgang der Panelanbieter mit den Teilnehmern gefördert werden. Eine weitere Missbilligung wurde im Zusammenhang mit einer telefonischen Umfrage ausgesprochen. Zudem wurden zwei Hinweise gegeben: Einer davon richtete sich an einen Panelanbieter, der andere wurde im Zusammenhang mit einer telefonischen Umfrage erteilt. Sieben Verfahren wurden eingestellt: Entweder, weil die Beschwerden nach deren Prüfung unbegründet oder eine hinreichende Ermittlung des Sachverhalts nicht möglich war oder die Beschwerden zurückgenommen wurden und es an grundsätzlicher Bedeutung fehlte, um das Verfahren fortzusetzen.
 
Inhaltlich erstreckte sich das Beschwerdeaufkommen über ein breites Spektrum: Fünf Verfahren betrafen Panelanbieter, drei Beschwerden standen im Zusammenhang mit telefonischen Umfragen. Weitere Beschwerden befassten sich mit Themen wie der Veröffentlichung von Studienergebnissen, der Honorarforderung einer Interviewerin sowie mutmaßlichen wettbewerbsrechtlichen Verstößen. Einzelne Verfahren betrafen zudem Vorwürfe gegenüber einem Institutsmitarbeiter, sowie Beschwerden im Kontext von Online-Umfragen. Insgesamt zeigt die Bilanz, dass Beschwerden im Bereich telefonischer Umfragen weiterhin rückläufig sind. Zugleich nahm jedoch die Zahl der Bitten zur Sperrung von Telefonnummern zu.
 
Bis auf ein Verfahren, das aufgrund eines anhängigen Rechtsstreits ausgesetzt wurde, konnten alle Verfahren in 2024 abgeschlossen werden.
 
Die in 2024 mit Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert besetzte Servicestelle war auch im vierten Jahr ihres Bestehens fest in die Prozesse des Rates integriert und ein wichtiges niedrigschwelliges Serviceangebot. Ihr Schwerpunkt liegt in der Beratung und Unterstützung von Beschwerdeführenden bei Verdachtsfällen und der Formulierung von Beschwerden. Ziel ist es, die mögliche Hemmschwelle für die Einreichung von Beschwerden abzusenken. Damit soll dem oftmals ungleichen Kräfteverhältnis zwischen Beschwerdeführenden (häufig Privatpersonen) und Beschwerdegegnern (meist Unternehmen, die sich juristisch vertreten lassen) entgegengewirkt werden.

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Zum Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung, von den Verbänden ADM, ASI, BVM und DGOF getragen, steht für Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung. Ziel des Rates ist, das Ansehen und die Qualität der Markt- und Sozialforschung zu wahren und zu fördern. Der Rat prüft auf Antrag Verstöße gegen die Berufsgrundsätze, Standesregeln oder Qualitätsstandards und kann begründete Verstöße sanktionieren, vom nicht-öffentlichen Hinweis bis hin zur schärfsten Sanktion, der veröffentlichten Rüge. An den Rat kann sich jede/r wenden, der sich als Befragte/r, Auftraggeber, Wettbewerber oder sonst unmittelbar Betroffene/r in ihren/seinen Rechten verletzt sieht.
Kontakt: Prof. Dr. Raimund Wildner, geschaeftsstelle@rat-marktforschung.de, Tel. +49 30 9203128-60

Rat: Beschwerderdebilanz 2024