Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf der DGOF-Website. Sie finden es hier.

Datenschutzhinweise/Datenspeicherung

Die für die Buchung eines DGOF-Workshops elektronisch erfassten personenbezogenen Daten werden nach dem Workshop nicht weiterverwendet. Es erfolgt keine Weiterabgabe an Dritte. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.dgof.de/datenschutz/.

Einverständniserklärung Veröffentlichung Foto- und Bildmaterial

Mit der Workshop-Buchung wird einer Veröffentlichung von Foto- und Bildmaterial, welches während der Veranstaltung entsteht, in Publikationen des Veranstalters zugestimmt.

Teilnehmeranzahl

Die Teilnehmeranzahl pro Workshop beträgt 8 bis 12 Personen.

Urheberrechte/Nutzung der Unterlagen des Workshops

Alle Workshopinhalte dürfen nur für eigene und interne Markt- und Sozialforschungszwecke des Teilnehmers und des Arbeitgebers der Teilnehmer genutzt werden. Sie dürfen ohne Zustimmung der DGOF nicht an Dritte – auch nicht in Form eigener Veranstaltungen, an denen Dritte teilnehmen können – weitergegeben werden. Ebenso dürfen sie nicht für Werbezwecke genutzt werden.
Die Workshop-Unterlagen, die die Teilnehmer in Papier- oder elektronischer Form erhalten, dürfen nur vervielfältigt und verteilt werden, wenn es sich bei dieser Vervielfältigung und Verteilung um interne Zwecke des Arbeitsgebers des Teilnehmers handelt (etwa interne Weiterbildung der Mitarbeiter). Es ist nicht gestattet, die Workshopunterlagen im Internet oder anderweitig in größerem Rahmen zu verbreiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DGOF gegenüber Teilnehmern (m/w/d) an DGOF Workshops

  1. Zustandekommen
    In der Anmeldung liegt ein bindendes Vertragsangebot des Teilnehmers (m/w/d) zur Teilnahme an einem DGOF Workshop, welcher durch die Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung – DGOF e.V., Huhnsgasse 34b, 50676 Köln (nachfolgend: DGOF) nach Eingang der Teilnahmegebühr (siehe 2.1.) angenommen wird.
  2. Gebühren und Zahlung
    2.1. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Absenden der Registrierung an das in der Registrierungsbestätigung angegebene Konto per Überweisung bzw. per PayPal zu zahlen. Eine Teilnahme wird erst nach Eingang der Teilnahmegebühr garantiert.
    2.2. Bei Anmeldung kurz vor dem Workshop hat der Teilnehmer (m/w/d) die DGOF über den Zahlungsfortschritt unter office@dgof.de zu informieren.
    2.3. Bei vorzeitigem Ausschluss des Teilnehmers von einem Workshop wegen Verstoßes gegen den Code of Conduct (siehe 4.) erhält der Teilnehmer keine Rückerstattung des Tagungsbeitrags, wenn ihn hieran ein Verschulden trifft.
    2.4. Kann der Teilnehmer (m/w/d) aus in seiner Person liegenden Gründen nicht an dem Workshop teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr, auch nicht anteilig, wenn der Grund der Nichtteilnahme im Verantwortungsbereich des Teilnehmers (m/w/d) (z.B. Krankheit) liegt und die DGOF kein Verschulden trifft.
  3. Stornierung durch den Teilnehmer (m/w/d)
    3.1. Storniert der Teilnehmer (m/w/d) seine Anmeldung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, so erhält er eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
    3.2. Storniert der Teilnehmer (m/w/d) seine Anmeldung erst nach diesem Zeitpunkt, erhält er 80 % seiner Teilnahmegebühr zurückerstattet. Der Teilnehmer (m/w/d) hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der im Einzelfall für die DGOF entstandene Schaden geringer als die verbleibenden 20 % der Teilnahmegebühr oder gar nicht entstanden ist.
    3.3. Sollten durch die Stornierung des Teilnehmers tatsächlich bereits höhere Kosten entstanden sein, so behält sich die DGOF vor, unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises, diese Kosten statt des prozentual geregelten Wertes einzubehalten.
  4. Pflichten des Teilnehmers – Code of Conduct
    Der Teilnehmer (m/w/d) hat sich an den Code of Conduct zu halten. Bei verschuldeten Verstößen werden nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die darin enthaltenen Maßnahmen ergriffen, bis hin zum Ausschluss von dem Workshop ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr (siehe 2.3.). Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer (m/w/d) nachweisen kann, dass ihn tatsächlich kein Verschulden trifft.
  5. Austausch der Referenten
    Der Austausch von vorangemeldeten Referenten durch Andere behält sich die DGOF ausdrücklich vor, soweit dies dem Teilnehmer (m/w/d) zumutbar ist.
  6. Absage bzw. Verschiebung oder Änderung des Formats des Workshops
    6.1. Die DGOF behält sich vor, die den Workshop abzusagen, zu verschieben oder falls nicht anders möglich, diesen in digitaler Form abzuhalten, wenn ein prägender oder mehrere Referenten unvorhergesehen absagen, unvorhergesehene Störungen am Veranstaltungsort (Bsp. Umbau, entgegenstehende Gesetze und Regelungen oder ähnliches) eintreten, von der DGOF nicht zu vertretende Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken für Teilnehmer und Referenten drohen oder bestehen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl eine Durchführung nicht möglich ist. In diesem Fall wird der Teilnehmer (m/w/d) unverzüglich informiert.
    6.2. Das Teilnahmeentgelt wird erstattet, wenn die Absage aufgrund von einer zu geringen Teilnahmezahl erfolgt. Bezüglich weiterer Kosten wird auf 9. Verwiesen.
    6.3. Bei Verschiebung kommt die unter 8. genannte Gutscheinlösung zur Anwendung.
    6.4. Bei einer Änderung des Formats (z.B. Präsenzveranstaltung wird zur Digitalveranstaltung) wird das Teilnahmeentgelt angepasst und es erfolgt eine Teilrückerstattung.
  7. Höhere Gewalt
    7.1. Ist wegen höherer Gewalt eine Durchführung des Workshops nicht möglich, so werden die Teilnehmer (m/w/d) unverzüglich informiert und die geschlossenen Vereinbarungen bleiben wirksam. Es wird ein Ausweichtermin gesucht, an dem der Teilnehmer (m/w/d) im Wege der Gutscheinlösung (siehe 8) teilnehmen kann. Die darin geregelten Härtefälle finden Anwendung.
    7.2. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte, Pandemien oder durch Handlungen Dritter (betriebsfremder) Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis eintritt. Dabei kann es nicht mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln verhütet und auch nicht nach den Umständen äußerster, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt unschädlich gemacht werden. Es muss auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden.
  8. Gutscheinlösung und Härtefallregelung
    8.1. Die DGOF behält sich vor, bei Notwendigkeit der Absage aus anderen Gründen als einer zu geringen Teilnehmerzahl und bei Verschiebung des Workshops, unter Wahrung der Interessen der Teilnehmer (m/w/d), statt der Rückzahlung der Teilnahmegebühr einen Gutschein in Form einer Gutschrift der Teilnahmegebühren für den verschobene bzw. nächst stattfindenden Workshop auszustellen.
    8.2. Die Auszahlung der Teilnahmegebühr kann durch den Teilnehmer (m/w/d) verlangt werden, wenn dieser nachweist, dass ihm die Teilnahme am Ersatztermin durch eine kollidierende Veranstaltung, eine fehlende Freistellung durch den Arbeitgeber oder aufgrund persönlicher Lebensumstände unzumutbar ist.
    8.3. Die Auszahlung der Teilnahmegebühr kann durch den Teilnehmer (m/w/d) auch verlangt werden, wenn der nächste Workshop nicht bis Ende des auf den ursprünglich geplanten Workshop folgenden Kalenderjahres stattfindet.
    8.4. Im Fall der beiden Härtefallregelungen (8.2 und 8.3) kann bei Bedarf auch eine im Einzelfall, den Interessen des Teilnehmers (m/w/d) besser entsprechende Lösung gefunden werden. Dies ist vor allem anzunehmen, wenn der Teilnehmer (m/w/d) nachweist, zum verschobenen Zeitpunkt kein berufliches Interesse mehr an dem Workshop (z.B. wegen Stellenwechsel, Renteneintritt oder ähnlichem) zu haben. Hierbei ist nach Zustimmung der DGOF ggf. auch eine Umschreibung oder Übertragung auf Dritte möglich.
    8.5. Die Gutscheinlösung gilt nicht, sofern die DGOF die Verschiebung des Workshops grob fahrlässig oder vorsätzlich zu verantworten hat.
    8.6. Zum Ersatz weiterer Kosten wird auf 9. verwiesen.
  9. Haftung der DGOF
    Die DGOF haftet nicht für den Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie den Arbeitsausfall der Teilnehmer (m/w/d), es sei denn, diese Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens der DGOF.
  10. Schlussbestimmungen
    10.1. Anwendbares Recht
    Es findet deutsches Recht Anwendung. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG) und internationales Privatrecht (IPR) gelten nicht.
    10.2. Gerichtsstand
    Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Köln.
    10.3. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Entsprechendes gilt beim Vorhandensein einer Vertragslücke.